Krankenversicherung im Urlaub - News und FaktenNews und Fakten |
Krankenversicherung im Urlaub Sind Sie richtig krankenversichert? Jede Krankenversicherung hat Ihre Besonderheiten. Wichtigste Neuigkeit ist, dass seit dem 1. Juni 2004 der Krankenschein E-111 ausgedient hat und bei Reisen ins europäische Ausland die Europäische Krankenversichertenkarte, offiziell auch EHIC-Karte genannt (European Health Insurance Card) gilt. Diese können Sie vor Reiseantritt bei Ihrer Krankenkasse bestellen und falls dies nicht rechtzeitig erfolgen kann, erhalten Sie eine provisorische Ersatzbescheinigung. Diese Karte können Sie direkt bei Ihrem behandelnden Arzt oder bei der Klinik vorlegen. Zu beachten ist allerdings, dass diese Krankenversicherungskarte nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt, wie beispielsweise Urlaub, Arbeitssuche oder Studium. Sie gilt für notwendige medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus sowie für die notwendige Behandlung bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt gültig ist. Wer gezielt ins Ausland fährt, um sich behandeln zu lassen, kann die Karte dafür nicht einsetzen. Eine solche Behandlung sollte wie bisher nur nach Zustimmung der jeweiligen Krankenkasse erfolgen. Und noch eines sollten Sie wissen: Nicht alle Krankenkassen haben die Europäische Krankenversichertenkarte bislang eingeführt. Grund dafür sind beispielsweise die Kosten. Auch die Dauer der Gültigkeit der Karte variiert von Kasse zu Kasse. Deshalb informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise. Ein weiterer Aspekt ist, dass die neue Karte nicht die Auslandsreise-Krankenversicherung ersetzt. So ist vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt ratsam. |
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Aktualisiert am: 12.11.2008 |